Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 2357/96   

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https://dejure.org/1997,3454
VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 2357/96 (https://dejure.org/1997,3454)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.1997 - 8 S 2357/96 (https://dejure.org/1997,3454)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 1997 - 8 S 2357/96 (https://dejure.org/1997,3454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beanstandung eines angezeigten Bebauungsplans wegen Unvereinbarkeit mit einer Landschaftsschutzverordnung: keine Suspensierung vom Landschaftsschutz im Wege der Saldierung mit Verbesserungen aufgrund des Bebauungsplans; hier: Golfplatz im Landschaftsschutzgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 422
  • VBlBW 1997, 264 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 106
  • ZfBR 1997, 332
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 8 S 2303/89

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans bei Widerspruch gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 2357/96
    Großflächige Bereiche könnten nicht im Wege der Befreiung den Festsetzungen einer Landschaftsschutzverordnung entzogen werden (unter Hinweis auf das Senatsurt. v. 5.4.1990 - 8 S 2303/89 -, VBlBW 1990, 382).

    Denn bei der Beschlußfassung des Bebauungsplans war ihnen bekannt, daß - nach jahrelangen Verhandlungen - der Erlaß der konkurrenzmäßigen Vorrang genießenden (BVerwG, Beschl. v. 28.11.1988 - 4 B 212.88 -, NVwZ 1989, 662 = UPR 1989, 112 = PBauE § 6 BauGB Nr. 1; BVerwGE 77, 285; Urt. des Senats v. 5.4.1990 - 8 S 2309/89 -, VBlBW 1990, 382) Landschaftsschutzverordnung "Jungmoränenlandschaft" mit ihrem erweiterten, nunmehr das gesamte Gebiet des Bebauungsplans einschließenden Geltungsbereich bevorstand.

    Hinzu kommt, daß nach dem Normenkontroll-Urteil des Senats v.5.4.1990 - 8 S 2303/89 -, VBlBW 1990, 382 ein großflächiger Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet durch einen Bebauungsplan nicht durch eine Befreiung zugelassen werden kann.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 2357/96
    Denn bei der Beschlußfassung des Bebauungsplans war ihnen bekannt, daß - nach jahrelangen Verhandlungen - der Erlaß der konkurrenzmäßigen Vorrang genießenden (BVerwG, Beschl. v. 28.11.1988 - 4 B 212.88 -, NVwZ 1989, 662 = UPR 1989, 112 = PBauE § 6 BauGB Nr. 1; BVerwGE 77, 285; Urt. des Senats v. 5.4.1990 - 8 S 2309/89 -, VBlBW 1990, 382) Landschaftsschutzverordnung "Jungmoränenlandschaft" mit ihrem erweiterten, nunmehr das gesamte Gebiet des Bebauungsplans einschließenden Geltungsbereich bevorstand.
  • BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88

    Bebauungsplan - Verstoß gegen bindendes Recht - Nicht genehmigungsfähig -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 2357/96
    Denn bei der Beschlußfassung des Bebauungsplans war ihnen bekannt, daß - nach jahrelangen Verhandlungen - der Erlaß der konkurrenzmäßigen Vorrang genießenden (BVerwG, Beschl. v. 28.11.1988 - 4 B 212.88 -, NVwZ 1989, 662 = UPR 1989, 112 = PBauE § 6 BauGB Nr. 1; BVerwGE 77, 285; Urt. des Senats v. 5.4.1990 - 8 S 2309/89 -, VBlBW 1990, 382) Landschaftsschutzverordnung "Jungmoränenlandschaft" mit ihrem erweiterten, nunmehr das gesamte Gebiet des Bebauungsplans einschließenden Geltungsbereich bevorstand.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1991 - 7 A 799/90

    Bauleitplanung: Rechtsprüfung des Bebauungsplans gemäß § 233 Abs. 4 BauGB im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 2357/96
    Dabei ist es zutreffend davon ausgegangen, daß richtige Klageart gegen eine im Anzeigeverfahren nach § 11 Abs. 3 S. 1 BauGB ergangene Beanstandung die Anfechtungsklage ist (vgl. nur OVG Münster NVwZ-RR 1992, 536; Gaentzsch, Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl. 1995, § 11 RdNr. 14).
  • VG Sigmaringen, 21.06.1996 - 4 K 2841/94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 2357/96
    das Urteil des Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 21. Juni 1996 - 4 K 2841/94 - zu ändern und den Bescheid des Landratsamts vom 8.7.1994 (4-401- hir/ke/7) sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums vom 22.11.1994, soweit er sich auf diesen bezieht, aufzuheben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 7 A 2377/96

    Bauleitplanung: Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung,

    Vgl.: BVerwG, Beschluß vom 28.11.1988 - 4 B 212.88 -, BRS 48 Nr. 17; VGH BW, Urteil vom 5.4.1990 - 8 S 2303/89 -, BRS 50 Nr. 8 und Urteil vom 9.5.1997 - 8 S 2357/96 -, NVwZ-RR 1998, 422.

    Dementsprechend ist anerkannt, daß ein Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen nicht in Widerspruch zu einer bereits bestehenden, gültigen   Landschaftsschutzverordnung treten darf; ohne Aufhebung des seinen Festsetzungen inhaltlich widersprechenden Landschaftsschutzes kann er nicht wirksam werden, vgl.: BVerwG, Beschluß vom 28.11.1988, a.a.O., sowie VGH BW, Urteile vom 5.4.1990 und 9.5.1997, a.a.O..

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00

    Abwägung; Baugebiet; bauliche Anlage; bebautes Gebiet; Bebauungsplan;

    Die als Anfechtungsklage zulässige Klage (zur Klageart vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 9. Mai 1997 - 8 S 2357/96 -, NVwZ-RR 1998, 422 ; OVG Münster, Urteil vom 19. November 1991 - 7 A 799/90 -, NVwZ-RR 1992, 536 m. w. N.; a.A. Jäde, UPR 1993, 4 ) ist unbegründet.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 5 S 2869/99

    Normenkontrolle: Bebauungsplan - Straßenplanung - Trassenvariante -

    Insbesondere dürfte die Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung "Pfinzgau" nicht schon deshalb rechtswidrig und nichtig sein, weil der Straßenbau den Schutzweck dieser Verordnung großflächig beeinträchtigt mit der Folge, dass es einer (Teil-) Aufhebung der Landschaftsschutzverordnung bedürfte (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 05.04.1990 - 8 S 2303/89 - NVwZ-RR 1990, 464, und NK-Urteil v. 09.05.1997 - 8 S 2357/96 - NVwZ-RR 1998, 422).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1999 - 5 S 1603/97

    Befreiung von den Vorschriften einer Landschaftsschutzverordnung

    Denn Adressat der Befreiungsermächtigung in § 7 LSchVO i.V.m. §§ 62 Abs. 1, 63 Abs. 1 NatSchG wäre dann nicht der Plangeber, sondern nur derjenige, der diesen Plan in die Tat umsetzen will (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1997 - 4 NB 12.97 -, NVwZ-RR 1998, 162 zur Befreiung nach § 31 Abs. 1 BNatSchG; a.A. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.05.1997 - 8 S 2357/96 -, NVwZ-RR 1998, 422 = VBlBW 1998, 106 und Urt. v. 13.06.1997 - 8 S 2799/96 -, VBlBW 1998, 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2001 - 3 S 1000/99

    Beachtung des Entwicklungsgebotes; Untersagung bestimmter Handlungen im

    Demgemäß bedarf es für den Erlass eines solchen Plans auch keiner Befreiung im Sinne des § 8 LSchVO i.V.m. den §§ 63, 62 NatSchG (vgl. zu den artenschutzrechtlichen Verboten des § 20 f. Abs. 1 BNatSchG sowie zur Befreiung nach § 31 Abs. 1 BNatSchG: BVerwG, Urteil vom 25.8.1997 - 4 NB 12.97 -, Buchholz 406.11, § 6 BauGB Nr. 7 = BRS 59, Nr. 29 = NVwZ-RR 1998, 162 ff.; wohl ebenso - aber im Ergebnis offen gelassen - zum Verhältnis zwischen Landschaftsschutzverordnung und Bebauungsplan: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.7.1999 - 5 S 1603/97 -, VBlBW 2000, 117 ff. = NuR 2000, 272 ff.; a.A. - allerdings vor der o.g. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.05.1997 - 8 S 2357/96 - NVwZ-RR 1998, 422 = VBlBW 1998, 106 und Urt. v. 13.06.1997 - 8 S 2799/96 - VBlBW 1998, 64).
  • BVerwG, 22.05.2001 - 4 BN 33.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen des

    Mit dem Vorbringen, das Normenkontrollgericht habe "die Grundsätze der Entscheidung im Urteil vom 9.5.1987 (VBlBW 1998, 106 ff) nicht beachtet" (Beschwerdebegründung S. 5), ist eine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargelegt.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96   

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https://dejure.org/1998,13636
VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96 (https://dejure.org/1998,13636)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 (https://dejure.org/1998,13636)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. März 1998 - 2 S 615/96 (https://dejure.org/1998,13636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag: erstmalige planmäßige Herstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91

    Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96
    Enthielt ein dem nach § 3 des badOStrG (OrtsStrG BA) festgestellten Baufluchtenplan beigefügtes Querprofil für die im Lageplan festgesetzte Gesamtbreite einer Ortsstraße eine flächenmäßige Aufteilung, so war die Straße grundsätzlich erst plangemäß hergestellt, wenn das im Querprofil niedergelegte Ausbauprogramm verwirklicht war (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Anschluß an das zum ehemals württembergischen Recht ergangene Urteil vom 23.9.1993 - 2 S 3019/91).

    Erforderlich ist danach das Vorliegen eines rechtsverbindlichen Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans, der die Ortsstraße ausweist, sowie der bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes durchgeführte plangemäße Ausbau der Ortsstraße (vgl. Senatsurteil vom 23.9.1993 - 2 S 3019/91; Reif, Erschließungsbeitrag nach dem BauGB, Stand: Juli 1996, S. 68).

    Zwar stellen in den Querprofilen enthaltene Angaben über die Einteilung der Straße keine selbständigen Festsetzungen dar, sondern dienen nur der Erläuterung und der anschaulicheren Wiedergabe der im Lageplan enthaltenen planerischen Aussagen (vgl. auch das Senatsurteil vom 23.9.1993, aaO., zum württembergischen Recht).

    Für den ehemals württembergischen Landesteil hat der Senat entschieden, daß einem dem Baulinienplan beigefügten Regelquerschnitt, der für die festgesetzte Gesamtbreite einer Ortsstraße eine flächenmäßige Aufteilung enthielt, ungeachtet seiner förmlichen Genehmigung regelmäßig die Bedeutung eines "Ausbauprogramms" zukommt und die Straße somit grundsätzlich erst dann plangemäß hergestellt war, wenn das im Regelquerschnitt niedergelegte Ausbauprogramm verwirklicht war (Urteil vom 23.9.1993, a.a.O.; Beschluß vom 13.1.1997 - 2 S 1565/96; im Ergebnis auch das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil vom 25.7.1979 - II 1314/78).

    Dem entspricht es, daß der Senat - wie dargelegt - einem dem Baulinienplan beigefügten Regelquerschnitt ausdrücklich nicht die rechtliche Qualität einer selbständigen und für den Ausbau der Straße verbindlichen Festsetzung zuerkannt, ihn aber gleichwohl als "Verlautbarung eines - technischen - Ausbauprogramms" verstanden hat (vgl. das bereits zitierte Urteil vom 23.9.1993, aaO, zum ehemals württembergischen Recht).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90

    (Beweislast im Rahmen des BBauG § 242 Abs 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats konnte im ehemals badischen Landesteil seit Inkrafttreten des Badischen Ortsstraßengesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 20.2.1868 (Gr.RegBl. S. 286) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur auf Grund eines nach dem Ortsstraßengesetz oder dem Badischen Aufbaugesetz vom 25.11.1949 (GVBl. 1950, 29) aufgestellten Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st. Rechtspr., vgl. nur die Senatsurteile vom 27.2.1992 - 2 S 37/90 - und vom 25.3.1982 - 2 S 233/80; Buhl, VBlBW 1984, 269, 270).

    Ihre Behauptung, neben dem Baufluchtenplan von 1937 hätten noch weitere Pläne existiert, hat die Klägerin nicht zu substantiieren vermocht, obgleich sie - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - für das Vorhandensein dieser Pläne die Beweislast trägt (vgl. das Senatsurteil vom 27.2.1992 - 2 S 37/90).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 233/80

    Erschließungsbeitrag; erstmalige Herstellung; Beitragserlaß im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats konnte im ehemals badischen Landesteil seit Inkrafttreten des Badischen Ortsstraßengesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 20.2.1868 (Gr.RegBl. S. 286) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur auf Grund eines nach dem Ortsstraßengesetz oder dem Badischen Aufbaugesetz vom 25.11.1949 (GVBl. 1950, 29) aufgestellten Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st. Rechtspr., vgl. nur die Senatsurteile vom 27.2.1992 - 2 S 37/90 - und vom 25.3.1982 - 2 S 233/80; Buhl, VBlBW 1984, 269, 270).
  • VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10

    Einordnung alter badischer Straßen als Ortsstraßen oder Gemeindewege

    Dabei ist davon auszugehen, dass für die Existenz von Ortsbau- bzw. Ortsstraßenplänen, die nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als Voraussetzung für die Herstellung einer Ortsstraße zu fordern sind, derjenige die Beweislast trägt, der sich auf das Vorhandensein solcher Pläne beruft ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - ), hier also die Klägerin.

    Ebenso befinden sich im Ortsarchiv der Gemeinde TB Vermessungs- und sonstige technische Pläne für den damaligen Ausbau der E.-straße, denen allerdings jeder Hinweis darauf fehlt, dass sie durch das zuständige Bezirksamt in einem förmlichen Verfahren nach dem Ortsstraßengesetz festgestellt wurden ( zur Bedeutung des Nachweises eines solchen Feststellungsverfahrens für die Annahme eines Ortsstraßenplans vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998, a.a.O., und vom 21.08.1986 - 2 S 141/84 - ; Reif, a.a.O., Anm. 3.2.2.2 ).

    Demnach war die Festsetzung einer Bauflucht (entsprechend der heutigen Baulinie) zwingender Inhalt eines Ortsstraßenplans ( siehe hierzu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - ).

  • VG Freiburg, 11.07.2012 - 4 K 1621/10

    Großherzoglich Badisches Straßenrecht von 1868 entscheidend für

    Dabei ist davon auszugehen, dass für die Existenz von Ortsstraßen- bzw. Bebauungsplänen, die nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als Voraussetzung für die Herstellung einer Ortsstraße zu fordern sind, derjenige die Beweislast trägt, der sich auf das Vorhandensein solcher Pläne beruft ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - sowie Beschluss vom 14.11.1996 - 2 S 371/96 -, m.w.N.; Urteil der Kammer vom 06.07.2011, a.a.O.; Reif, a.a.O., § 49 Anm. 3.2.5.1, m.w.N. ), hier also der Kläger.
  • VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12

    Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer

    Im Übrigen ist durch keine der früheren (provisorischen) Baumaßnahmen, die es im Bereich der jetzt abgerechneten Anlage gab, die streitgegenständliche Anbaustraße oder auch nur eine einzelne Teilstrecke in einen Ausbauzustand versetzt worden, der bereits als endgültige Herstellung betrachtet werden kann (vgl. zu diesem Maßstab etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.03.1998 - 2 S 615/96 - BWGZ 1999, 204).
  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung;

    Dieser Nachweis ist dem Kläger, der hierfür beweisbelastet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 27. Februar 1992 - 2 S 37/90 - juris, Ls. 1, und vom 5. März 1998 - 2 S 615/96 - juris, Rn. 23; VG Freiburg, Urteil vom 11. Juli 2012 - 4 K 1621/10 - juris, Rn. 18), mit den von ihm angeführten Indizien aber nicht gelungen.
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